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Thursday, 11 Mar 2010
 
 

Aktuelle Termine

Sat Mar 27
22. Henner-Krogh-Förderpreis
Sat Mar 27
„Osterkränze binden"


hobro09

Hochzeitsbroschüre
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Broschüre Gemeinde Sylt




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zusätzliche Rentenberatung
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eu-renteTermine ab April

Ab 19.04.2010 finden jeden 3. Montag im Monat zusätzliche Rentenberatungstermine mit Herrn Matthias Carstensen im Sozialzentrum Sylt, Maybachstraße 2, 25980 Sylt / Westerland, statt.

Termine können telefonisch unter der Rufnummer 04651-851710 oder persönlich im Sozialzentrum vereinbart werden.

 
Henner-Krogh-Förderpreis 2010
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HK_IconVorverkauf ab 08. März 2010

Der Vorverkauf für den 22. Henner-Krogh-Förderpreis beginnt am Montag, den 08. März 2010, ab 10:00 Uhr. Einzige Vorverkaufsstelle ist die „Touristinformation Friedrichstraße“ in der Friedrichstraße 44.
Die Eintrittskarten werden zum Einzelpreis von 10,00 € angeboten. Der 22. Henner-Krogh-Förderpreis findet am Samstag, dem 27. März, ab 19:00 Uhr, im Congress Centrum Sylt, Friedrichstraße 44, im Saal Westerland, statt. Folgende Formationen sind zum Wettbewerb zugelassen:

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Sylt zeigt Flagge für Tibet
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Auchtibet_icon in diesem Jahr wird am 10. März als Zeichen der Solidarität mit dem tibetischen Volk vor dem Rathaus in Westerland wie auch an anderen Sylter Gebäuden die Tibetische Nationalflagge gehisst, die zwei Schneelöwen vor einem schneebedeckten Berg zeigt, über dem die Sonne aufgeht. An dieser jährlichen Solidaraktion mit dem tibetischen Volk beteiligten sich im vergangenen Jahr allein in Deutschland über 1.000 Städte, Gemeinden und Landkreise, darunter die Landeshauptstädte Hannover, Magdeburg, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden. Hunderte von demokratisch gewählten Oberhäuptern von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die für Tausende von Bürgern stehen,

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Jugendpflege- und Sportmittel für das Jahr 2010 jetzt beantragen
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sporticon-neuFrist endet am 31. März 2010

Zuschussanträge für die Gewährung von Jugendpflege- und Sportmitteln für das Jahr 2010 nimmt die Gemeinde Sylt noch bis zum 31. März entgegen. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten stellt die Gemeinde Sylt jährlich Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit. Beide Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter. Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht allerdings nicht.

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Schiedsamt Gemeinde Sylt
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Schiedsamt Gemeinde SyltStellvertretung gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sylt ist die Stellvertretung neu zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und gutem Urteilsvermögen. Persönliche Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind die Vollendung des 30sten Lebensjahres sowie der erste Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes. Das erforderliche Fachwissen kann durch Schulungs- und Seminarteilnahme erworben werden.

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Mieter-Service-Center - Kundenfreundliche Anpassung an die Öffnungszeiten
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Mieter-Service-Center Die Öffnungszeiten des Mieter-Service-Centers im Hebbelweg 2 ab 1. März ändern sich wie folgt:

Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr. Anlass für diese Änderung, die zunächst auf Probe erfolgt, ist eine kundenfreundliche Anpassung an die Öffnungszeiten des Sozialzentrums Sylt. Damit soll es ermöglicht werden, bei Bedarf beide Institutionen am selben Tag/ Nachmittag aufzusuchen.

 
Lottoveranstaltungen
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Genehmigung für Ausspielungen erforderlichGenehmigung für Ausspielungen erforderlich

Das Sylter Ordnungsamt weist darauf hin, dass für öffentliche Ausspielungen eine Genehmigung erforderlich ist. Unter den Begriff der „öffentlichen Ausspielung“ fallen auch Veranstaltungen wie Bingo-Lotto und Gänse-Verspielen. Die Genehmigung ist in der Gewerbeabteilung der Inselverwaltung Sylt zu beantragen.

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Räumpflicht für Grundstückseigentümer
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Gehwege frei haltenRäumpflicht für Grundstückseigentümer

Die Inselverwaltung Sylt erinnert Grundstückeigentümer an ihre Verpflichtung Schnee zu räumen und Eisglätte zu beseitigen. In Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Tinnum sowie den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup umfasst die Reinigungspflicht in der Frontlänge der Grundstücke die Fahrbahnen einschließlich Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen, Radweg und Gehwege, ausgenommen sind Bushaltebuchten einschließlich der Buswartehäuschen.
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